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   VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 49-IV-05   

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VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 49-IV-05 (https://dejure.org/2005,28267)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.08.2005 - 49-IV-05 (https://dejure.org/2005,28267)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. August 2005 - 49-IV-05 (https://dejure.org/2005,28267)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 8-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 49-IV-05
    Dafür ist es u.a. erforderlich, die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder zumindest ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 124-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.08.2005 - 49-IV-05
    1. Soweit die Verletzung von Grundrechten des Grundgesetzes gerügt wird, ist der Rechtsweg zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4 und § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nicht eröffnet (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 124-IV-04, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 87-IV-05
    1. Der Rechtsweg zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ist gemäß Artikel 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4 und § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nicht eröffnet, da der Beschwerdeführer ausschließlich die Verletzung von Grundrechten des Grundgesetzes rügt (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 28. April 2005 - Vf. 124-IV-04, st. Rspr.).

    Dafür ist es u.a. erforderlich, die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder zumindest ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 45-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 43-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 47-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 24-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 99-IV-05
    Dafür ist es u.a. erforderlich, die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder zumindest ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 11-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05 und vom 31. März 2005 - Vf. 8-IV-05, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2006 - 95-IV-05
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2005 - Vf. 49-IV-05; st. Rspr.).
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